Subtuppel hat geschrieben:"Der Staat" ist ganz oft nur eine einzelne Person mit entsprechenden Befugnissen die dennoch einfach nur so handelt wie es ihr in den Kram passt.
Trotzdem wurde hier nicht aufgrund eines Gesetzes gehandelt, und es gab keinen Gerichtsbeschluss o.ä., dass Herr Gurrath nicht mehr für den Referendardienst zugelassen wäre.
Er hat freiwillig dem "Lösungsvorschlag" seiner Vorgesetzten zugestimmt - wahrscheinlich weil er zu Tode genervt war und deshalb aufgab. Aber er wurde nicht dazu verurteilt. Vielleicht hätte er es mal auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen sollen...
Ich will damit auch nicht sagen, dass es keine anderen schützenswerten Werte gibt, die in diesem Fall entgegenstehen könnten...
Eben!
Wenn man sich allerdings mal so das tägliche Fernsehprogramm, die Unterhaltungsindustrie und Bushido etc. anschaut, dann sollte man bei vernünftiger Abwägung zu dem Schluss gelangen, dass kein Schüler mehr durch einen Death-Metal-Video-Clip zu schocken ist, geschweige denn davon noch signifikant verdorben werden kann. Woraus dann folgern dürfte, dass schlicht und einfach des persönliche Unbehagen und mitnichten sowas wie Jugendschutz den Ausschlag für das Handeln gab.
Dass die Kids es doch eh machen ist oft ein recht schwaches Argument.
Dann könnte man ja gleich Schnaps für 14jährige freigeben. :unsure: Ich habe auch bislang weder im normalen TV-Programm noch in Bushido-Videos zwei Lesben in voller Action inkl. Dildospiele gesehen. Wobei ich jetzt nicht alle Bushido-Videos kenne.
Wie auch immer, die meisten Kids von heute werden durch so einen Videoclip nicht mehr zu schocken sein. Die werden sich eher gut unterhalten fühelen und es witzig finden. Dennoch ist die Frage, ob ein (angehender) Lehrer solche Inhalte öffentlich zugänglich machen sollte, völlig legitim. Und es ist ja nicht nur das Video, sondern auch die Songtexte und gewisse Statements auf der Homepage. Man kann nicht vom jedem gutbürgerlichen Mitmenschen verlangen, dass er versteht, dass das einfach zum Duktus des Death Metal gehört. Oder dass er diese Erklärung versteht und als ausreichend ansieht, um den Death Metal-Musiker im Lehrberuf zu belassen. Wer als Teilnehmer einer Subkultur provozieren will darf sich eigentlich nicht beklagen, wenn das mit dem provozieren in der Tat klappt!
Ich stimme Dir aber trotz meiner vorherigen allgemeinen Überlegungen voll und ganz zu, dass in diesem speziellen Fall das persönliche Unbehagen der zwei Damen hier ausschlaggebend war! Mich würde echt interessieren, wie ein Gericht über die Sache entscheiden würde...hoffentlich kommt es da noch zu einem Verfahren!