Welcome back to des Wild West :eek2:
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PommesmitSenf hat geschrieben: Tja, demnächst ist es ungefährlicher in Israel vierzehn Tage lang nonstop Bus zu fahren, als in Florida Urlaub zu machen... :wut:
lux et tenebrae hat geschrieben: Das Gesetz ist das genaue Gegenteil von Deutschland. Hier ist es scheißegal, ob Du gefährdet bist, wehe dem, der sich gegen einen Täter wehrt.
In Florida ist es jetzt umgekehrt. Erst mal ballern, dann fragen. :unsure:
Subtuppel hat geschrieben: Na ja, ganz so krass kann man das wohl nicht sagen.
Du hast aus dem Strafrecht und auch aus dem Zivilrecht genug Gründe, Notwehr- bzw. Notstandssituationen zu begründen und entsprechend zu handeln, nur sind hier die Grundsätze, was die Verhältnismässigkeit der angewandten Gewalt zur abzuwehrenden Gefahr angeht, strenger. Häufig ist man aber selbst beim Überschreiten dieser Verhältnismässigkeitsgrenzen (sog. Notwehrexzesse) straffrei, z.B. wenn man die Grenzen der erlaubten Notwehr aus Verwirrung Schrecken oder Furcht überschreitet, oder irrtümlich einen Angriff annimmt, der gar nicht vorhanden ist.
/klugscheiss
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