Dizer hat geschrieben: Kurz mal eine Anmerkung zu dem von dir beschriebenen Fall:
- der Flachmann wird ihm nichts nutzen
- von der juristische Seite aus gesehen ist die verurteilung korrekt (sofern man das aus dem von dir geschilderten Sachverhalt ziehen kann). nur noch zum verständnis: ich hab jetzt nur von der juristischen seite geschrieben, ich meine damit nicht die moralische seite!! Dein Bekannter hat def. die Grenze überschritten und hätte - auch wenn er es zur verhinderung einer vergewaltigung getan hat - nicht auf diese art und weise (sprich zusammenschlagen bis der arzt kommt) handeln dürfen. und wenn er für seine tat 6 monate ohne bewährung bekommen hat, dann dürfte dein bekannter - sofern der geschilderte ablauf stimmt - bereits einschlägig vorbestraft sein.
In der juristischen Theorie nützt der Flachmann nix, in der Praxis schon. Gibt genügend entsprechende Urteile.
Der Bekannte meiner Verlobten war nicht vorbestraft, aber der Vergewaltiger war ein ordentlicher Anzugträger und der Bekannte ein langhaariger Bombenleger und den mochte der Richter nicht. :wut:
Und auch wenn das Urteil richtig war nach juristischen Grundsätzen, so ist es doch falsch, denn die Praxis hat gezeigt, daß
jedes Eingreifen bestraft wird. Wir erinnern uns da an den Blumenhändler in Berlin, der einen Jugendlichen ohrfeigte, weil dieser eine ältere Frau bedrängt und angegriffen hat. 500 DM Geldbuße wegen Körperverletzung. Ging durch die ganze Presse. Empörung allerorten (von wegen Zivilcourage wird bestraft) und dann hat der Gunther Sachs die 500 DM für den Blumenhändler bezahlt. Leider hat niemand die 6 Monate für den Bekannten meiner Verlobten abgesessen. :blink:
Und daß der Täter weniger bekommt als der Eingreifende ist auch kein Einzelfall. :kotz:
Wer wundert sich da noch über sexuelle Übergriffe in der Straßenbahn, wo dann alle weggucken? :wacko:
Was mich angeht, so hätte er den Vergewaltiger plattmachen und heimlich im nächsten Moor versenken können. :ham: