Der Fall Jakob Metzler

Beitragvon akki » 19. Nov 2004, 10:40

Irgendwie verstehe ich das nicht: Der ehemalige Polizei-Vizepräsident wird verurteilt wegen seiner genehmigten Androhung des unmittelbaren Zwanges.

Ich frage mich, ob die Eltern von entführten Kindern eine solche Handhabung des Gesetzes nachvollziehen können. Wenn ich die Möglichkeit hätte den Aufenthaltsort eines Kindes von dessen Entführer zu erfahren ... dann würde ich ganz andere Dinge tun als nur den unmittelbaren Zwang anzudrohen.

Nun gut ... es ist nunmal Gesetz, dass die Androhung von Gewalt und natürlich deren Anwendung verboten ist. Aber , verdammt nochmal , dann muß dieses Gesetz weg bzw. geändert werden.

Im ungünstigsten Falle wird Herr Daschner zu 5 Jahren Haft verurteilt ... und der Entführer und Mörder des Kindes kommt in irgendeine Therapie und anschliessend auf freine Fuß, nur weil seine Eltern Trinker waren, sein Hamster früh verstarb und er zur Onanie eine gestört Beziehung hat.

Da kriege ich erhebliche Hitzewallungen ....

Ein sehr unzufriedener

@kki
<span style='font-family:Impact'><span style='color:gray'>Ich rede nicht dem Wahn das Wort, dass der Tod vor dem Feinde köstlich sei. Ich rede einer Wahrheit das Wort , dass es zu allen Zeiten ein unentrinnbarer Zwang ist das was man liebt zu verteidigen. Auch mit dem Leben.</span></span>
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Beitragvon Niggels » 19. Nov 2004, 11:24

Ähm...kleine Nebenbemerkung: Gehört wohl eher in unser neues Politik & Gesellschaft-Subforum!
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Beitragvon akki » 19. Nov 2004, 11:59

Das weiß ich ... deswegen hatte ich Dir ne Mail geschrieben ^_^
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Beitragvon Subtuppel » 19. Nov 2004, 15:26

Das Problem bei sowas ist ja ganz einfach...
wenn Androhung von Gewalt gesetzlich erlaubt, und deren Ausübung aber verboten ist, bringt das nichts. Wenn man die Ausübung dann aber zzur Erlangung von Geständnissen, also = Folter, erlaubt, fehlt das, was den Rechtsstaat gegenüber Verbrechern auszeichnen sollte, nämlich moralische Überlegenheit...
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Beitragvon hellspawn » 19. Nov 2004, 21:30

Schon komisch: Da geht es um ein Kinderleben und ganz Deutschland
sucht nach Gründen um Folter zu rechtfertigen. Hinterher wird dann wieder ganz laut
nach der Todesstrafe gerufen... aber das Prügelverbot in der Erziehung hat man immer noch nicht abgeschafft. Aber stimmt ja, wenn ich Kinder Foltern darf, warum dann nicht auch Verbrecher....(zynisch) :blink:
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Beitragvon Niggels » 22. Nov 2004, 11:34

@hellspawn: Ein Prügelverbot in der Erziehung gibt es doch längst, oder vertue ich mich da jetzt gewaltig??

Ansonsten würde ich mich fragen, aufgrund welcher juristischen Grundlage neulich diese Mutter verurteilt wurde, weil sie ihrem Kind eine satte Ohrfeige verpasst hatte (ging ja durch die Medien).

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Beitragvon lux et tenebrae » 22. Nov 2004, 23:30

Korrekt! Die Anwendung von körperlicher Gewalt gegen Kinder ist verboten. Wobei "körperliche Gewalt" natürlich Auslegungssache ist. Es wird wohl kaum jemand wegen einem Klaps auf den Allerwertesten oder wegen des Wegnehmens eines Gegenstandes verurteilt werden. :rolleyes:

Das Problem mit der Legalisierung der Gewalt ist, daß eben Geständnisse erzwungen werden könnten. Auf der anderen Seite, war hier quasi Gefahr im Verzug (wie das so schön im Amtsdeutsch heißt). Der Mann wollte ja nur das Leben des Jungen retten. Ich schätze, hier gibt es eine (von vielen) Lücken im Gesetz, eine Situation, die der Gesetzgeber nicht vorrausgesehen hat. Und die Sache ist schwer zu regeln. Wann soll man sowas erlauben, wann nicht? :huh:

Die Eltern werden für den Prozeß wenig Verständnis haben und wahrscheinlich noch viel weniger für das zu erwartende Urteil gegen den Täter. Ein Bekannter meiner Verlobten mußte mal 6 Monate in den Bau, weil er einen Vergewaltiger von einer Frau gezogen und verdroschen hat. Das Tat er sehr gründlich, der Typ lag so einige Zeit im Krankenhaus. Ergebnis: 6 Monate ohne Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Täter 6 Monate mit Bewährung, da ja die Vergewaltigung wegen des Eingreifens nur versuchte Vergewaltigung war, der Typ eine schwere Kindheit hatte und außerdem besoffen war. :motz: :wut: Seitdem trägt der Bekannte meiner Verlobten immer einen Flachmann bei sich. Wenn er sowas wieder sieht, verdrischt er den Typen und ext hinterher den Flachmann. Wenn die Bullen kommen ist er breit. :alk:
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Beitragvon akki » 23. Nov 2004, 08:34

Jaja , die schwere Kindheit.
Manchmal beneide ich die Leute deren Kindheit schwer war ... di ehaben es irgendwie leichter mit steigendem Alter.

Und der Flachmann ist ne saubere Sache :rofl2:
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Beitragvon Tom » 23. Nov 2004, 14:19

Das ist in dieser Gesellschaft in der Tat ein wenig krank, dass man häufig mehr Aufhebens um die Täter als um die Opfer macht.
Wer als Kind vergewaltigt, entführt oder weiß der Geier was wird, hat halt Pech gehabt, und muß in der Regel selbst damit klar kommen. Der Täter hingegen wird für 100-tausende von Euro psychologisch behandelt, therapiert usw. usf.
:kotz:
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Beitragvon Dizer » 23. Nov 2004, 20:54

lux et tenebrae hat geschrieben:Korrekt! Die Anwendung von körperlicher Gewalt gegen Kinder ist verboten. Wobei "körperliche Gewalt" natürlich Auslegungssache ist. Es wird wohl kaum jemand wegen einem Klaps auf den Allerwertesten oder wegen des Wegnehmens eines Gegenstandes verurteilt werden. :rolleyes:

Das Problem mit der Legalisierung der Gewalt ist, daß eben Geständnisse erzwungen werden könnten. Auf der anderen Seite, war hier quasi Gefahr im Verzug (wie das so schön im Amtsdeutsch heißt). Der Mann wollte ja nur das Leben des Jungen retten. Ich schätze, hier gibt es eine (von vielen) Lücken im Gesetz, eine Situation, die der Gesetzgeber nicht vorrausgesehen hat. Und die Sache ist schwer zu regeln. Wann soll man sowas erlauben, wann nicht? :huh:

Die Eltern werden für den Prozeß wenig Verständnis haben und wahrscheinlich noch viel weniger für das zu erwartende Urteil gegen den Täter. Ein Bekannter meiner Verlobten mußte mal 6 Monate in den Bau, weil er einen Vergewaltiger von einer Frau gezogen und verdroschen hat. Das Tat er sehr gründlich, der Typ lag so einige Zeit im Krankenhaus. Ergebnis: 6 Monate ohne Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Täter 6 Monate mit Bewährung, da ja die Vergewaltigung wegen des Eingreifens nur versuchte Vergewaltigung war, der Typ eine schwere Kindheit hatte und außerdem besoffen war. :motz: :wut: Seitdem trägt der Bekannte meiner Verlobten immer einen Flachmann bei sich. Wenn er sowas wieder sieht, verdrischt er den Typen und ext hinterher den Flachmann. Wenn die Bullen kommen ist er breit. :alk:

Kurz mal eine Anmerkung zu dem von dir beschriebenen Fall:

- der Flachmann wird ihm nichts nutzen

- von der juristische Seite aus gesehen ist die verurteilung korrekt (sofern man das aus dem von dir geschilderten Sachverhalt ziehen kann). nur noch zum verständnis: ich hab jetzt nur von der juristischen seite geschrieben, ich meine damit nicht die moralische seite!! Dein Bekannter hat def. die Grenze überschritten und hätte - auch wenn er es zur verhinderung einer vergewaltigung getan hat - nicht auf diese art und weise (sprich zusammenschlagen bis der arzt kommt) handeln dürfen. und wenn er für seine tat 6 monate ohne bewährung bekommen hat, dann dürfte dein bekannter - sofern der geschilderte ablauf stimmt - bereits einschlägig vorbestraft sein.
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Beitragvon lux et tenebrae » 23. Nov 2004, 22:27

Dizer hat geschrieben: Kurz mal eine Anmerkung zu dem von dir beschriebenen Fall:

- der Flachmann wird ihm nichts nutzen

- von der juristische Seite aus gesehen ist die verurteilung korrekt (sofern man das aus dem von dir geschilderten Sachverhalt ziehen kann). nur noch zum verständnis: ich hab jetzt nur von der juristischen seite geschrieben, ich meine damit nicht die moralische seite!! Dein Bekannter hat def. die Grenze überschritten und hätte - auch wenn er es zur verhinderung einer vergewaltigung getan hat - nicht auf diese art und weise (sprich zusammenschlagen bis der arzt kommt) handeln dürfen. und wenn er für seine tat 6 monate ohne bewährung bekommen hat, dann dürfte dein bekannter - sofern der geschilderte ablauf stimmt - bereits einschlägig vorbestraft sein.

In der juristischen Theorie nützt der Flachmann nix, in der Praxis schon. Gibt genügend entsprechende Urteile. :mad:

Der Bekannte meiner Verlobten war nicht vorbestraft, aber der Vergewaltiger war ein ordentlicher Anzugträger und der Bekannte ein langhaariger Bombenleger und den mochte der Richter nicht. :wut:

Und auch wenn das Urteil richtig war nach juristischen Grundsätzen, so ist es doch falsch, denn die Praxis hat gezeigt, daß jedes Eingreifen bestraft wird. Wir erinnern uns da an den Blumenhändler in Berlin, der einen Jugendlichen ohrfeigte, weil dieser eine ältere Frau bedrängt und angegriffen hat. 500 DM Geldbuße wegen Körperverletzung. Ging durch die ganze Presse. Empörung allerorten (von wegen Zivilcourage wird bestraft) und dann hat der Gunther Sachs die 500 DM für den Blumenhändler bezahlt. Leider hat niemand die 6 Monate für den Bekannten meiner Verlobten abgesessen. :blink:
Und daß der Täter weniger bekommt als der Eingreifende ist auch kein Einzelfall. :kotz:

Wer wundert sich da noch über sexuelle Übergriffe in der Straßenbahn, wo dann alle weggucken? :wacko:

Was mich angeht, so hätte er den Vergewaltiger plattmachen und heimlich im nächsten Moor versenken können. :ham:
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Beitragvon Tom » 21. Dez 2004, 11:16

Das Urteil ging ja eigentlich noch, Geldstrafe auf Bewährung und nicht vorbestraft dadurch. Zumindest hat das Gericht die Umstände berücksichtigt und ist weit unter der geforderten Strafe geblieben.
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Beitragvon Subtuppel » 21. Dez 2004, 11:53

Kann man geteilter Meinung sein. Rein rechtlich geht das sicherlich in Ordnung, ich bin mal gespannt ob das zu einer Änderung des im Moment meiner Meinung nach ziemlich perversen Verhältnisses Täterschutz - Opferschutz führt. Dass das ganze, wie einige es behaupten, zu mehr Rechtssicherheit führt, da nun klargestellt sei, dass ein Verhalten wie das von Daschner strafbar ist, wage ich aber zu bezweifeln. Zum einen ist (auch unter Experten) nach wie vor Umstritten, ob man das ganze nicht als Notstandssituation werten kann, zum anderen ist eine Geldstrafe auf Bewährung im Vergleich zum strafrechtlich möglichen auch praktisch nichts.

Wenigstens ist die von Gäfgens Verteidiger eingelegte Verfassungsbeschwerde abgewiesen worden, wie kann man so abartig veranlagt sein, die Verurteilung eines geständigen Kindermörders wegen eines möglichen Verfahrensfehlers wieder aufheben lassen zu wollen? Unter anderem wegen solchen moralisch defekten Arschkrampen mache ich jedenfalls jetzt was anderes als Jura :kotz:
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Beitragvon lux et tenebrae » 21. Dez 2004, 12:35

Eine Diskussion über das Thema auch im <a href='http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,333797,00.html' target='_blank'>Spiegel</a>
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Beitragvon tapir » 22. Dez 2004, 14:59

Ich frage mich, wie der Mann sich nun fühlt. Hat eigentlich nichts anderes im Sinn als einen Jungen zu retten, und hinterher macht man um ihn fast mehr Wirbel als um den Mörder selber :motz:
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