Dienstag Abend Kreuzchen!!!

Alles was irgendwie Off-Topic ist

Beitragvon ketzer » 3. Jun 2005, 01:15

bazillus hat geschrieben: (und vielleicht will es auch niemand wissen?)

Stimmt
Ich weiß, guter Geschmack macht sehr einsam.
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Beitragvon eclipse » 3. Jun 2005, 06:55

... Keine Sorge, das ist nicht nur vor dem Spülen, sondern auch vor dem Pinkeln passiert. :D
Deckel hochgeklappt und plumps... :rolleyes:
<span style='font-family:Arial'><span style='font-size:10pt;line-height:100%'><span style='color:yellow'>Ein kleines Nickerchen am Steuer schützt vorm Älterwerden...!</span></span></span><br><br><span style='font-family:Arial'><span style='font-size:10pt;line-height:100%'><span style='color:red'>Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht.</span></span></span><br><br><span style='font-family:Arial'><span style='font-size:7pt;line-height:100%'>"I refuse to prove that I exist," says God, "for proof denies faith, and without faith I am nothing." <br>"But," says Man, "the Babel fish is a dead giveaway isn't it? It could not have evolved by chance. It proves that you exist, and so therefore, by your own arguments, you don't. Q.E.D."<br><br>"Oh dear," says God, "I hadn't thought of that," and promptly vanishes in a puff of logic.<br><br>"Oh, that was easy," says Man, and for an encore goes on to prove that black is white and white is black and gets himself killed on the next zebra crossing.<br>(D. Adams)<br></span></span>
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Beitragvon Diti » 3. Jun 2005, 17:04

>Interessant wird es wirklich, wenn posthum festgestellt würde, daß das Handy Selbsttötungsabsicht hatte.


Ein interessanter Ansatz. wie aber schon zweifelsfrei festgestellt wurde, stand das Handy unter massiven Einfluss von C2H5OH. Damit kann, auf Grund diverser <a href='http://www.az-records.de/besoffskis.htm' target='_blank'>Gutachten</a>, keine eigene Willensentscheidung seitens des Verschiedenen angenommen werden.
Somit muss davon ausgegangen werden (auch bei Licht - der flackernden Stromsparlampe oberhalb des Tatorts), dass das Handy unter vorsaetzlichem Fremdeinfluss eines Trampeltiers (im folgenden als Trampel bezeichnet) aus dem elektronischen irdischen Dasein gerissen worden ist. Strafmildernd ist anzunehmen, dass besagtes Trampel ebenfalls unter leichtem C2-Einfluss stand. Dennoch muss man ihm belastend zugrundelegen, dass es versucht hat, eventuell vorhandene Spuren mit der neben dem Tatort angebrachten Papierablage zu verwischen. Es ist also auch nicht verwunderlich, dass keine Mordmerkmale mehr nachweisbar sind. Damit ist auch eine versuchte Verharmlosung mit dem "chen"-Zusatz am Endteil des "Trampeltier"s nicht angezeigt. Ebenso hatte es mehr als 20 Jahre lang ausreichend Gelegenheit, sich mit "Schwerkraft" vertraut zu machen. Ein unvorhersehbarer "Ueberaschungseffekt" kann somit ebenfalls ausgeschlossen werden.
Eine "passive Beihilfe" ist ebenso nicht anzunehmen, da Trampel nachweislich das Handy aktiv an den Tatort (ich vermeide bewust das Wort "Ungluecksstelle") transportiert hat - wahrscheinlich gegen dessen den ausdruecklichen Wunsch.

All dieses laesst nur eines zu:
Ich fordere eine Strafe von einer Runde Pils. Dieses ist zur bald moeglichen Donnerstags-Stammtisch-Gelegenheit einzuloesen.


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Beitragvon asye_usu » 4. Jun 2005, 10:15

Diti hat geschrieben:Ebenso hatte es mehr als 20 Jahre lang ausreichend Gelegenheit, sich mit "Schwerkraft" vertraut zu machen. Ein unvorhersehbarer "Ueberaschungseffekt" kann somit ebenfalls ausgeschlossen werden.
Eine "passive Beihilfe" ist ebenso nicht anzunehmen, da Trampel nachweislich das Handy aktiv an den Tatort (ich vermeide bewust das Wort "Ungluecksstelle") transportiert hat - wahrscheinlich gegen dessen den ausdruecklichen Wunsch.

All dieses laesst nur eines zu:
Ich fordere eine Strafe von einer Runde Pils. Dieses ist zur bald moeglichen Donnerstags-Stammtisch-Gelegenheit einzuloesen.


Advocatus Diti

:lol:
Ja Herr Staatsanwalt, Ihrem wirklich ausgezeichneten Plädoyer vermag ich vollumfänglich zu folgen. Das Strafmaß wird entsprechend ihrem Antrag festgelegt. Die Verhandandlung ist hiermit geschlossen. Ein Berufungsverfahren ist ausgeschlossen.

Richter Gnadenlos :D
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Beitragvon eclipse » 6. Jun 2005, 06:26

:wacko:

Hä?! Wie getz?!

So geht das aber nicht, wir sind doch hier nicht in Guantanamo!!

Ich will nen vernünfigen Anwalt, und nicht so nen billigen Pflichtverteidiger! *wäääääh!* :mad:
Schon mal was von Menschenrechten gehört!? Ich lege hiermit Berufung ein! (Oder Revision, oder wie war das nochmal... Mist.)
<span style='font-family:Arial'><span style='font-size:10pt;line-height:100%'><span style='color:yellow'>Ein kleines Nickerchen am Steuer schützt vorm Älterwerden...!</span></span></span><br><br><span style='font-family:Arial'><span style='font-size:10pt;line-height:100%'><span style='color:red'>Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht.</span></span></span><br><br><span style='font-family:Arial'><span style='font-size:7pt;line-height:100%'>"I refuse to prove that I exist," says God, "for proof denies faith, and without faith I am nothing." <br>"But," says Man, "the Babel fish is a dead giveaway isn't it? It could not have evolved by chance. It proves that you exist, and so therefore, by your own arguments, you don't. Q.E.D."<br><br>"Oh dear," says God, "I hadn't thought of that," and promptly vanishes in a puff of logic.<br><br>"Oh, that was easy," says Man, and for an encore goes on to prove that black is white and white is black and gets himself killed on the next zebra crossing.<br>(D. Adams)<br></span></span>
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Beitragvon asye_usu » 6. Jun 2005, 17:08

eclipse hat geschrieben::wacko:

Hä?! Wie getz?!

So geht das aber nicht, wir sind doch hier nicht in Guantanamo!!

Ich will nen vernünfigen Anwalt, und nicht so nen billigen Pflichtverteidiger! *wäääääh!*  :mad:
Schon mal was von Menschenrechten gehört!? Ich lege hiermit Berufung ein! (Oder Revision, oder wie war das nochmal... Mist.)

Ach hab dich nicht so. Das ist fast wie ein Freispruch B)
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Beitragvon bazillus » 6. Jun 2005, 17:29

Na ich würd eher sagen, §20 StGB dürfte einschlägig sein:

§ 20. Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Toll, kommse straffrei weg, mangels Schuld.

Über die anderen Tatbestandsmerkmale hüllen wir mal dezent das Deckmäntelchen des Schweigens :lol:

P.S.: google doch mal nach §64 und §63 StGB, Schatzi *ichmußweg*
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