von Cardinale » 20. Jun 2006, 13:41
Gut, daß der "Spiegel" auch den § 166 aufzeigt.
Ähnlich wie lux et tenebrae (übrigens: schöner Nickname!) finde ich es schwierig eine Richtinstanz zu ernennen, die sich solcher Gotteslästerungen annimmt. Denn für den einen ist "Jessesmaria" schon eine zu unterlassene Äußerung und für andere erst das Urinieren auf den Altar.
Ergo denke ich, daß § 166 schon ausreicht, da dort das objektive Kriterium der Störung des öffentlichen Friedens beinhaltet ist.
Man müßte diesen Artikel lediglich konsequenter anwenden und die gegebenen (!) rechtlichen Mittel ausschöpfen.
<span style='color:red'>"Und schnell und unbegreiflich schnelle dreht sich umher der Erde Pracht; es wechselt Paradieseshelle mit tiefer schauervoller Nacht". (Goethe, Faust I)</span><br><br><a href='http://damaged.anime.net/archive/death.jpg' target='_blank'>death</a>