Seite 1 von 1

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 06:39
von lux et tenebrae
Bescheuert! :kotz:
<a href='http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,361055,00.html' target='_blank'>http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,361055,00.html</a>

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 15:23
von LadyJuliana
sehe ich auch so! :kotz: :eek2:

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 17:46
von SaintOfSpinner
Naja ich meine, es ist ja nichts neues das die Amerkianer vom Strafvollzug mindestens genau so viel Ahnung haben wie von sinnvollen Diäten und ordentlicher Musik (geschweige denn von politischer Aufgeklärtheit) ist ja nichts neues.

Vor allem die nette Klausel der Höchststrafe bei wiederholten Taten.

Ob allerdings wir Deutsche da mit Steinem in unserem kristallinen Glashaus werfen können sei dahingestellt.

Wenn man einfach mal die Strafen von "schwerem" Diebstahl und Vergewaltigung vergleicht... <_<

Zeigt mir ein gerechtes Land und ich zeige Euch die Fehler die Ihr übersehen habt!

;)

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 17:52
von Grobi
Das ist echt mal krank :kotz:

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 19:02
von Kacknuss
des sehe ich mal genauso...

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 19:29
von SaintOfSpinner
...

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 19:37
von bazillus
Naja ich meine, es ist ja nichts neues das "DIE" Amerkianer vom Strafvollzug mindestens genau so viel Ahnung haben wie von sinnvollen Diäten und ordentlicher Musik (geschweige denn von politischer Aufgeklärtheit) ist ja nichts neues.


Doch, mir wäre das neu. In allen Punkten.

Ich möchte bestimmt keine Diskussion (oder gar eine Schlammschlacht) anzetteln, wie ein Einzelschicksal in der Medienlandschaft zu beurteilen sei, und auf keinen Fall finde ich das hier angewandte Strafmaß erforderlich, angemessen oder verhältnismäßig.

Bestimmt sind die USA nicht frei von Systemfehlern, das wird uns ja fast jeden Tag aufs Neue in den Nachrichten präsentiert. Aber diesen Fall als Aufhänger für die Theorie zu anzusehen, daß die USA das Abendland in den Untergang führen werden... ich weiß nicht :hae2:

Gruß
bazillus

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 19:49
von SaintOfSpinner
@ Bazillus

Bevor ich mich auf lächerliche, unfundamentierte "Diskusionen" über Amerika <=> Politik etc. einlasse (auf die ich seit lockeren 10 Monaten keine Lust mehr habe [vor allem bevor wilde Begriffe wie "Antiamerikanismus² aufkommen]), bedenke das ich nicht nur amerikanische Rechtsprechung angriff (alles lesen, nie nur Fetzen zitieren! ;)).

Zudem stellt sich die Frage wie informiert Du (und ich :D ) in dieser Thematik sind. Meine Kritik galt nicht lediglich diesem Beispiel, sondern tatsächlich dem System, wenn Du Gründ ehast es zu loben, nur her damit, würd ich gerne hören (zur Not bei ein, zwei... Dutzend Bier).

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 19:54
von bazillus
Noch eine Anmerkung:
Ob allerdings wir Deutsche da mit Steinem in unserem kristallinen Glashaus werfen können sei dahingestellt.

Wenn man einfach mal die Strafen von "schwerem" Diebstahl und Vergewaltigung vergleicht...  <_<


Dazu folgendes:

Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wenn sie zB mit dem Eindringen in den Körper erfolgt, §177 II. Aufgrund dieser Qualifikation ist der eröffnete Strafrahmen (also das absolute Minimum) bei zwei Jahren Freiheitsstrafe. Damit automatisch ein Verbrechen (ein solches immer dann, wenn gesetzl. Mindest(!)-strafmaß bei einem Jahr oder mehr). Nach oben gibt es KEINE Grenze. In den weiteren Absätzen gibt es noch mal zwei Qualifikationsstufen, die das Strafmaß nochmals erhöhen, auf mindestens drei und auf mindestens fünf Jahre. Siehe auch <a href='http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html' target='_blank'>http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html</a>

Der Richter ist dabei verpflichtet, bei Anwendung des Strafmaßes alle tatentscheidenden Umstände zu berücksichtigen. Tut er dies nicht (und kommt der Täter mit einer vermeintlich zu geringen Strafe davon), wird dies bei der Anwendung von Rechtsmitteln durch die höhere Instanz festgestellt.

"Schwerer Diebstahl", also zB Diebstahl mit Waffen oder Bandendiebstahl, wird mit 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet (und nach 10 Jahren ist die Decke zu, das ist bei §177 nicht der Fall!). Erst bei einem Raub (mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben) wird nach oben die Grenze offen gelassen. Bei schwerem Raub (bewaffnet) wird auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren erkannt (§250 StGB), Kommt dabei jemand zu Tode, steigert sich das Mindestmaß auf nicht unter fünf Jahre, nach oben offen.

Fazit: Strafmaß von Diebstahl (auch in seiner schwersten Form) und Vergewaltigung sind nicht miteinander vergleichbar. Bei schwerem Raub wird -wie immer- eine Abwägung aller Tatumstände dazu führen, daß eine angemessene Freiheitsstrafe verhängt wird. Diese ist nach oben offen.

Gruß
bazillus

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 20:03
von bazillus
@S.O.S. (ich bin so frei ;-) ): einen letzten noch hierzu.

Nein, ich werde bestimmt keine Lobeshymnen auf irgendein politisches/ gesellschaftliches/ juristisches System anstimmen. Das wäre mir zu limitiert. Ich betrachte solche Themenkomplexe von allen möglichen Seiten. Der Nachteil ist, daß ich Diskussionen darüber schnell als ermüdend empfinde. Wie gesagt, ich möchte -vor allem bei einer Kommunikationsplattform wie einem Forum- keine Welle lostreten. Der Part mit den Bieren ist mir da weit sympathischer, aber vielleicht sollte man sich erfreulicheren Themen widmen. Von mir aus schlechter Musikgeschmack B) . Wenn dringender Bedarf dazu besteht, stehe ich gerne persönlich zur Verfügung, wenn ich mal wieder gen MS tingel (ach ja, dieses WE wirds wieder so weit sein). Wenn da nicht verfügbare Zeit und der Rahmen dagegensprechen. Bei einer dunklen Party lege ich meine Prioritäten doch eher auf Amusement und nicht auf anstrengende Diskussionen, you know. Aber wie gesagt, sollte Bedarf bestehen...

Gruß
bazillus

BeitragVerfasst: 21. Jun 2005, 20:10
von SaintOfSpinner
Gur lass es mcih so sagen (und ich spare mie jede § Reiterei [denn dafür ist meine Tante verantwortlich :D]):

Als vor einem Jahr meine Arbeitskollegin überfallen wurde wurde der Täter (bewaffnet mit bös bös Buttermesser mit dem er auch wild, wenn auch frustran, rumfuchtelte) zu 5 Jahren verknackt.

Der nette "Mensch" der sich an einer Kommilitonin vergriff, bekam ganze zwei Jahre, ist nun wieder auf freiem Fuß und sie geht immer noch im Wochentakt zum Arzt.

Über Fälle die ich im Rettungsdienst erlebt habe (oder im engsten Freundeskreis) will ich hier erst gar nicht erwähnen, wenn ich ehrlich bin ermüden mich solche sinnbefreiten Diskusionen.

Wenn Du an das Rechtssystem glaubst, Glückwunsch! Hoffe nur das Du nie erleben darfst wie eine 7 Jährige von Dir in die Notaufnahme gebracht wird, deren Gesicht man nicht unbedingt mehr als das eines Mädchens erkennen kann und die Ursache ein Wiederholungstäter ist, welcher für sein letztes Verbrechen zu schnell als für unsere Gesellschaft tragbar eingestuft wurde.

Dagegen fand ich einen Methadonfall ganz witzig, denn der Kerl hat mit den harten Sachen im Knast angefangen, nachdem er wegen Diebstahl für 8 Monate verknackt wurde.

Der Junge hat mein Alter, doch Oberarme so breit wie mein Handy....

However...

so long


(warum fällt mir jetzt ein Lied mit dem Titel: "Kein schöner Land" ein???)

BeitragVerfasst: 22. Jun 2005, 09:09
von lux et tenebrae
So isset! Was nützt es, daß das Strafmaß "nach oben offen" ist, wenn in weiten Teilen des Justizsystems Vergewaltigung als Kavaliersdelikt gilt und nur mit Mindestmaß bestraft wird? Der Täter läuft schnappt sich nach zwei Jahren die nächste Frau und die Opfer haben viele Jahre oder für immer psychische Probleme :rolleyes:

Aber zurück zum Thema: in Amerika gilt das Prinzip, daß jemand, der gegen seine Bewährung verstößt für alle Sachen aufsummiert bestraft wird. Der Mann war vorbestraft wegen Körperverletzung und Diebstahls. Da kommt im Zweifelsfall ganz schön was zusammen. Allerdings komme ich beim besten Willen nicht auf lebenslänglich... :hae2: