Verfasst: 1. Jun 2005, 12:58
Millionen von Zuschauern werden es an den Bildschirmen im ganzen Land verfolgt haben - Sarah Connor singt die Nationalhymne. Einerseits schon mal fragwürdig, dank ihrer Eigeninterpretation des Gesangs - aber Geschmacksache - doch Sarah kann scheinbar nicht mal den Text. Statt "Blüh im Glanze dieses Glückes" sang die Künstlerin "Brüh im Lichte ..." . Klar das es für solch einen Auftritt nicht nur Applaus, sondern auch Pfiffe gab. Ihr habt die Show verpasst ? - Wir haben Sarah Connors Interpretation der Nationalhymne als Download [...]
<a href='http://www.netzantenne.de/audio/nationalhymne_sarahconnor.mp3' target='_blank'>Hier der Download </a>
Daher fordere ich Anwendung dieses Paragraphen des StGB
§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tja, Schluss mit Rumgejaule *gg*