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BeitragVerfasst: 2. Mai 2005, 15:32
von Hellraiser
Welcome back to des Wild West :eek2:

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BeitragVerfasst: 2. Mai 2005, 16:06
von PommesmitSenf
Tja, demnächst ist es ungefährlicher in Israel vierzehn Tage lang nonstop Bus zu fahren, als in Florida Urlaub zu machen... :wut:

BeitragVerfasst: 3. Mai 2005, 09:05
von lux et tenebrae
Das Gesetz ist das genaue Gegenteil von Deutschland. Hier ist es scheißegal, ob Du gefährdet bist, wehe dem, der sich gegen einen Täter wehrt.
In Florida ist es jetzt umgekehrt. Erst mal ballern, dann fragen. :unsure:

BeitragVerfasst: 3. Mai 2005, 14:45
von Campy
PommesmitSenf hat geschrieben: Tja, demnächst ist es ungefährlicher in Israel vierzehn Tage lang nonstop Bus zu fahren, als in Florida Urlaub zu machen... :wut:

Möglicherweise etwas übertrieben, aber die Tendenz dürfte stimmen ;)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2005, 14:57
von Subtuppel
lux et tenebrae hat geschrieben: Das Gesetz ist das genaue Gegenteil von Deutschland. Hier ist es scheißegal, ob Du gefährdet bist, wehe dem, der sich gegen einen Täter wehrt.
In Florida ist es jetzt umgekehrt. Erst mal ballern, dann fragen. :unsure:

Na ja, ganz so krass kann man das wohl nicht sagen.
Du hast aus dem Strafrecht und auch aus dem Zivilrecht genug Gründe, Notwehr- bzw. Notstandssituationen zu begründen und entsprechend zu handeln, nur sind hier die Grundsätze, was die Verhältnismässigkeit der angewandten Gewalt zur abzuwehrenden Gefahr angeht, strenger. Häufig ist man aber selbst beim Überschreiten dieser Verhältnismässigkeitsgrenzen (sog. Notwehrexzesse) straffrei, z.B. wenn man die Grenzen der erlaubten Notwehr aus Verwirrung Schrecken oder Furcht überschreitet, oder irrtümlich einen Angriff annimmt, der gar nicht vorhanden ist.

/klugscheiss ;)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2005, 15:02
von ketzer
Endlich mal einer, der weiss wovon er spricht :D
*einschleim* ^_^

BeitragVerfasst: 4. Mai 2005, 06:24
von lux et tenebrae
Subtuppel hat geschrieben: Na ja, ganz so krass kann man das wohl nicht sagen.
Du hast aus dem Strafrecht und auch aus dem Zivilrecht genug Gründe, Notwehr- bzw. Notstandssituationen zu begründen und entsprechend zu handeln, nur sind hier die Grundsätze, was die Verhältnismässigkeit der angewandten Gewalt zur abzuwehrenden Gefahr angeht, strenger. Häufig ist man aber selbst beim Überschreiten dieser Verhältnismässigkeitsgrenzen (sog. Notwehrexzesse) straffrei, z.B. wenn man die Grenzen der erlaubten Notwehr aus Verwirrung Schrecken oder Furcht überschreitet, oder irrtümlich einen Angriff annimmt, der gar nicht vorhanden ist.

/klugscheiss ;)

So weit zur Theorie. Und jetzt schau Dir mal die Urteile an... :kotz:

Beispiel:
Berlin: Ein Jugendlicher belästigt eine alte Frau, schubst sie. Ein Blumenhändler eilt zur Hilfe, gibt dem Jugendlichen eine Ohrfeige. Urteil: 500 DM wegen Körperverletzung.

Oldenburg:
Ein junger Mann beobachtet, wie ein Mann ein Mädchen überfällt und in ein Gebüsch zerrt. Er eilt zur Hilfe, bei der Auseinandersetzung mit dem Täter wird eben dieser durch Faustschläge erheblich verletzt. Urteil: Täter: 6 Monate auf Bewährung wegen sexueller Belästigung. Helfer: 6 Monate ohne Bewährung wegen schwerer Körperverletzung. Dabei bestand für das Mädchen Lebensgefahr.

Bielefeld:
Ein Hausbesitzer überrascht einen Einbrecher. Dieser zieht ein Messer. Der Hausherr vermöbelt ihn mit einem Knüppel. Urteil: Geldstrafe wegen Körperverletzung.

Laut Gesetz gilt Notwehr auch dann, wenn eine dritte Person einer hilflosen Person zur Hilfe kommt. Theoretisch....

BeitragVerfasst: 4. Mai 2005, 08:32
von eclipse
@lux: Hmm, Papier ist geduldig (Monitore auch ;)), und "es ist alles nur Text", wie mal jemand bekanntes es formuliert hat...

... mit anderen Worten: Kannst Du Quellen nennen? Bei solchen Diskussionen, bei denen sich die Gemüter (berechtigterweise) erhitzen, wird man leicht verleitet, unseriösen Behauptungen zu glauben, die geeignet sind, die eigene Empörung anzuheizen...

Und zu der Gesetzesänderung selber:

:bonk: :hae: :krank: :hmpf: (mehr fällt mir dazu nicht ein. Daß die Amis spinnen, war mir eh schon lange klar.)

resignierte Greetz,

eclipse

BeitragVerfasst: 4. Mai 2005, 08:33
von lux et tenebrae
Aber das ist ein wenig off-topic hier.
So wie in Florida ist jedenfalls auch nicht richtig.
Da kommst du als Goth gemütlich um die Ecke geschlendert mit deinen Ketten und dem langen Mantel, irgend so ein Hirni fühlt sich von dem Anblick bedroht und ballert dich erstmal über den Haufen.... och nööööö :(