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BeitragVerfasst: 29. Dez 2012, 21:07
von Subtuppel
Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.

Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern ein.

Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen, sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter Gebührenverschwendung zu wehren.
Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Kanzlei Hoffmeyer
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Quelle: <a href='http://www.123recht.net/Neue-GEZ-Gebuehren-ab-01012013-__a134154.html' target='_blank'>http://www.123recht.net/Neue-GEZ-Gebuehren...-__a134154.html</a>

BeitragVerfasst: 30. Dez 2012, 06:48
von Niggels
Subtuppel hat geschrieben: Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben.

Das ist m.E. falsch, auch die Länder, Städte und Kommunen erheben Steuern. Ein Beispiel das ich leider nur zu gut kenne ;) wäre die Vergnügungssteuer! Die ist Sache der Kommune, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch bzw. viele Städte erheben die gar nicht.

Ansonsten gehöre ich wohl zu den wenigen, die die GEZ-Reform okay finden. :rolleyes: Als Dauerzuschauer von Phoenix, Arte, den Dritten und den Abendprogrammen von ARD & ZDF bin ich froh, daß dem hirnerweichenden Schwachsinn der Privaten etwas entgegen gesetzt wird. Natürlich ist mir klar, daß beim öffentlich-rechtlichen TV auch nicht alles toll ist. ;) Aber ich bin froh, daß es im Fernsehen nicht nur volksverblödenden Unfug wie Frauentausch, Casting Shows², Dumm-Talk und dem ganz fürchterlichen Scripted Reality-Scheiß gibt!

BeitragVerfasst: 30. Dez 2012, 16:29
von Sagaart
Frauentausch ist "Scripted Reality-Scheiß"..

Ich schaue kaum noch fern.. Extrem selten.. Den Fernseher mache ich an, um DVDs zu schauen.. Aber vielleicht bin ich bald ohnehin von dem Scheiß befreit,a lso der GEZ..^^..

BeitragVerfasst: 30. Dez 2012, 16:34
von Mopsbacke
Für uns hat die GEZ-Reform tatsächlich Vorteile, da mein Frauchen bisher - trotz eheähnlicher Wohngemeinschaft - für ihr Autoradio getrennt zahlen musste. Das fällt dann ja jetzt wohl weg.

BeitragVerfasst: 30. Dez 2012, 22:36
von ketzer
Sehe das so wie Niggels, zumal sich für mich eh nichts ändert.

BeitragVerfasst: 31. Dez 2012, 08:17
von Subtuppel
Niggels hat geschrieben:
Subtuppel hat geschrieben: Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben.

Das ist m.E. falsch, auch die Länder, Städte und Kommunen erheben Steuern. Ein Beispiel das ich leider nur zu gut kenne ;) wäre die Vergnügungssteuer! Die ist Sache der Kommune, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch bzw. viele Städte erheben die gar nicht.

Da hast du recht, ist allerdings ein Ausnahmefall:
Steuerfindungsrecht für Kommunen nach Art. 106 GG, das wiederrum durch Bundesgesetz recht klar begrenzt ist.