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BeitragVerfasst: 19. Jun 2006, 07:21
von asye_usu
:rolleyes:

<a href='http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,422107,00.html' target='_blank'>http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,422107,00.html</a> :wiki:

BeitragVerfasst: 19. Jun 2006, 07:36
von Subtuppel
:lol:
zwei doofe, ein Gedanke, genau das hatte ich grad auch gepostet...

Ja, da hat Ede wohl mal wieder zu heiss gebadet, oder er ist immer noch vom "Wir sind Papst" - Gefühl durchdrungen ...
aber so ist es richtig, Knast für Blasphemie und Filesharing, Bewährung für Körperverletzung und Vergewaltigung

BeitragVerfasst: 19. Jun 2006, 09:11
von Semiramis
Und kriminell, wie ich eben nunmal bin, packe ich gleich mal einen blasphemischen Cartoon in diesen Thread :D <!--aimg--><a href='http://chronicle.com/photos/v48/i05/cartoon.jpg' target='_blank'>Bild</a><!--Resize_Images_Hint_Text--><!--/aimg-->

BeitragVerfasst: 19. Jun 2006, 17:50
von skyglow
Wer kann und will diesen bayrischen Fuzzy eigentlich noch sehen? Sobald der sein Maul auch nur etwas öffnet, kommt nur ununterbrochen Sch**** dabei heraus, vorausgesetzt man versteht ihn überhaupt. Manchmal kann er ja weder in ganzen Sätzen noch in Worten reden. :wut:

Dann sitzen wir halt alle bald im Knast. Hoffentlich sieht Stoiber nie einen Auftritt von Volker Pispers, sonst findet er noch heraus wie teuer ein Sträfling ist und wählt eine billigere Variante! :goth: :D

BeitragVerfasst: 20. Jun 2006, 08:48
von lux et tenebrae
Da frage ich mich doch erst mal: was ist ueberhaupt Gotteslaesterung, bzw. wo faengt diese an? Und wer entscheidet das? Und mit welcher Legitimation? :hae2:
Ganz abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht da auch noch ein Woertchen mitzureden hat. Die Meinungfreiheit steht naemlich im GG ganz weit vorne! Auch wenn das Herrn S. nicht immer zu passen scheint. :motz:

BeitragVerfasst: 20. Jun 2006, 13:41
von Cardinale
Gut, daß der "Spiegel" auch den § 166 aufzeigt.

Ähnlich wie lux et tenebrae (übrigens: schöner Nickname!) finde ich es schwierig eine Richtinstanz zu ernennen, die sich solcher Gotteslästerungen annimmt. Denn für den einen ist "Jessesmaria" schon eine zu unterlassene Äußerung und für andere erst das Urinieren auf den Altar.

Ergo denke ich, daß § 166 schon ausreicht, da dort das objektive Kriterium der Störung des öffentlichen Friedens beinhaltet ist.
Man müßte diesen Artikel lediglich konsequenter anwenden und die gegebenen (!) rechtlichen Mittel ausschöpfen.

BeitragVerfasst: 20. Jun 2006, 21:32
von Niggels
Man müsste lediglich die Gotteslästerung konsequenter anwenden. :lol: ;)

BeitragVerfasst: 21. Jun 2006, 16:23
von Campy
Niggels hat geschrieben: Man müsste lediglich die Gotteslästerung konsequenter anwenden. :lol: ;)

Gebe mir da eigentlich immr Mühe :D

BeitragVerfasst: 21. Jun 2006, 18:09
von skyglow
Niggels hat geschrieben: Man müsste lediglich die Gotteslästerung konsequenter anwenden. :lol: ;)

Wir können ja einen Verein dafür gründen, nur in Bayern würden wir dann wohl nicht zugelassen. Aber nach einigen Rechtsstreiten dürften wir dann richtig viel PR bekommen haben und ab dann wird die Sache eh zum Selbstläufer. :D