Mal wieder P2P

Beitragvon Subtuppel » 22. Mär 2006, 10:34

Und immer wenn man denkt es geht nicht mehr irrer, kommt noch was nach:

<a href='http://www.heise.de/newsticker/meldung/71125' target='_blank'>http://www.heise.de/newsticker/meldung/71125</a>

Tja, da wird man dann demnächst statt seine mp3-Sammlung zu pflegen doch lieber als Hobby Kinder Vergewaltigen, Asylantenheime anzünden oder Banken überfallen müssen, dabei kommt man in der Regel billiger weg in diesem Scheißhaufen von Staat....

Aber schön wie die Bundesregierung vor Unternehmen kuscht, die in der Regel weder ihren Hauptsitz hier haben, noch Steuern zahlen...

Ich frag mich nur, wer die ganzen Gefängnisse bauen und dann auch noch bewachen soll, wenn irgendwann die ca. 95% der strafmündigen und nach der Definition kriminellen Bevölkerung eingelocht werden sollen :lol:
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Beitragvon Subtuppel » 22. Mär 2006, 10:40

Ach ja, und mir ist auch klar, dass da noch keinerlei Rechtssicherheit und so besteht, aber alleine die gesetzliche Formulierung dieser Idiotie macht mich krank.
Wie es sich in etwa verhält zitiere ich einfach mal, so viel gibts an dem beitrag nicht auszusetzen ;)

Faktum Nr. 1: Der Besitz von MP3 Dateien ist nicht strafbar, da diese
ganz legal in meinen Besitz gelangt sein könnten.

Faktum Nr. 2: Die Nutzung eines P2P-Clients ist nicht strafbar, auch
wenn jemand anders sehen kann, welche Dateien ich besitze, kann das
noch nicht strafbar sein. Man kann dem User bestenfalls vorwerfen,
dass er sich nicht um die Sicherheit seines System kümmert. Im
Umkehrschluß wäre sonst jeder Rechner, der in der Lage ist, eine
Netzwerkverbindung aufzubauen, illegal. Anders formuliert - man kann
auch nicht wg. Einbruchdiebstahl belangt werden, weil man keinen
Gardine aufhängt

Faktum Nr. 3: Eine Urheberrechtsverletzung kann nur der begehen, der
(von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle, was auch immer das
heissen mag) kopiert, es nützt also gar nicht denjenigen der gerade
mit seinen P2P-Client online ist zu verklagen. Verklagen kann ich nur
denjenigen, der von dort kopiert, da der auch nur eventuell eine
Verletzung des Urheberrechtes begeht.

Faktum Nr. 4: Die Musikindustrie ist in keinem Verfahren bisher
gezwungen worden, den tatsächlichen Schaden zu beziffern, der durch
den Download eines MP3 entsteht. Spätestens dann wäre Schluß mit den
astronomischen Forderungen.

Faktum Nr. 5: Alle Klagen der Musikindustrie begründen sich auf die
Vermutung, dass der Betreffende eine illegale Kopie besitzt. Die
Vermutung ist kein Beweis und noch weniger ein Grund für eine
Verurteilung. (Viel Spass bei meinen 900 legalen Quellen)

Faktum Nr. 6: Völlig ungeklärt ist der Fall, dass jemand ein Orginal
besitzt und den Weg wählt, um eine "Sicherungskopie" zu besitzen. Die
Frage der Zulässigkeit von Sicherungskopien wird im Gesetz völlig
ausgeblendet.

Fazit: Es wird Zeit, dass sich jemand findet, der einen solchen
Prozess bis in die letzte Instanz führt, damit endlich
Rechtssicherheit geschaffen wird - aktuell ist das definitiv nicht
der Fall und wird schamlos von der Musikindustrie ausgenutzt.
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Beitragvon Semiramis » 22. Mär 2006, 11:18

Ich hab das heut morgen zum Aufwachen in den Nachrichten gehört und mir danach nochmal die Decke über den Kopf gezogen, während ich einer Sicherungskopie-MP3-Version von Zeromancers "Famous Last Words" lauschte. :D
Doch verloren sind nur dessen Tage, den sein Weg durch dumpfe Dämmrung führt, der sich sättigt in des Tages Plage und des Lebens Flamme niemals spürt.
(Hermann Hesse)
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Beitragvon Wishmaster » 22. Mär 2006, 18:59

Oje... das Thema birgt immer wieder Gesprächsstoff in den Medien. 3 Jahre Haft finde ich auch nicht schlecht, das ist eine ordentliche Zeit.
ich find das übelst goil vorallem das ganze nietenzeuchs
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Beitragvon skyglow » 22. Mär 2006, 19:13

3 Jahre Haft ist echt heftig und bezahlen kann unser bankrotter Staat die ganzen Häftlinge eh nicht. :wut:

Aber Volker Pispers hatte da eine interessante Theorie was ein Häftling im Jahr durchschnittlich kostet im Vergleich zu anderen "Subventionsempfängern". Und man mag es kaum glauben, aber die billigste "Lösung" war ein Ostdeutscher.
Also wenn wirklich kein Platz mehr in den Gefängnissen ist und die Kassen ebenfalls leer sind, dann werden alle Verbrecher zu Ostdeutschen umgeschult und dort angesiedelt... :blink:


Ich wollte natürlich hiermit keine Ostdeutschen beleidigen oder mit Verbrechern gleichsetzen.
Falls Freiheit überhaupt irgendetwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen!<br><br>Legt euer Geld in Alkohol an! Wo sonst gibt es 40%?<br><br><span style='font-size:14pt;line-height:100%'><span style='color:red'>Ich bin gegen die Anmeldung und aktive Teilnahme an diesem Board von mehreren Nicks durch ein und dieselbe Person!</span></span>
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Beitragvon Dizer » 23. Mär 2006, 00:16

Mmh, ich muss mir in der nächsten Woche mal den Gesetzesentwurf durchlesen, so anhand der Informationen aus den Medien finde ich die jetztige geplante Regelung doch arg supekt und - wie leider üblich in Deutschland - mal wieder weit über das Ziel hinausgeschossen.
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Beitragvon caret » 23. Mär 2006, 00:59

Also irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung nicht (mehr). Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Natürlich werden da erst mal drakonische Strafen gefordert. Wenns dann um den entgültigen Beschluss geht schraubt man die Forderungen "auf Druck der Gegenseite" wieder runter und beide Seiten stehen zufrieden da, da sie ja einen guten Kompromiss gefunden haben. Das ist einfach nur Verhandlungstaktik.

Ausserdem trifft es der letzte Satz des Artikels haargenau:

In strafrechtlichen Verfahren bliebe es bei der Bestätigung des Falls der Bagatellklausel durch den Bundestag künftig nur noch den Staatsanwaltschaften überlassen, Verfahren gegen Tauschbörsen-Nutzer noch wegen Geringfügigkeit einzustellen. Diese sehen sich selbst aber bereits mit Anzeigen gegen Filesharer überschüttet und nach eigenen Angaben weitgehend lahm gelegt.


Am besten sollte noch wesentlich mehr geklagt werden. Wenn dann der erste Kinderschänderprozess in die Warteschleife geschickt wird, weil die Staatsanwaltschaft für die nächsten fünf Jahre die 100.000 Anzeigen gegen raubkopierende Schulkinder bearbeitet, dann wird man nur noch deutlicher erkennen können wie sehr eine Bagatellklausel gebraucht wird.
Die Alternative wäre ein knallhartes P2P "Strafgesetz" einzuführen, dass dann aufgrund der vielen "Straftaten" nicht durchgesetzt werden kann. Das würde dann ähnlich wie mit dem BtMG laufen, Hintenrum gibt es dann doch wieder eine Klausel wegen Geringfügigkeit.
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Beitragvon Wishmaster » 23. Mär 2006, 09:35

Das Thema gab es früher auch für die Kassetten, dann CDs und jetzt sind es MP3s... und es hat eigentlich niemanden interessiert.
Ich habe gestern die Nachrichten gesehen, dort wurde gesagt, dass eine Sicherheitskopie von der eigenen CD erlaubt sind und auch die Erstellung von MP3.

:D Nur wenn die CD aus dem Internet heruntergeladen ist, gilt sie nicht als eigene CD und darf nicht kopiert werden... das sagten sie gestern auch dazu.
ich find das übelst goil vorallem das ganze nietenzeuchs
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Beitragvon Black_Cat » 23. Mär 2006, 09:49

Dizer hat geschrieben: Mmh, ich muss mir in der nächsten Woche mal den Gesetzesentwurf durchlesen, so anhand der Informationen aus den Medien finde ich die jetztige geplante Regelung doch arg supekt und - wie leider üblich in Deutschland - mal wieder weit über das Ziel hinausgeschossen.

da bin ich jetzt schon auf Deine Kommentare gespannt.
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Beitragvon Subtuppel » 23. Mär 2006, 09:57

Wishmaster hat geschrieben: Das Thema gab es früher auch für die Kassetten, dann CDs und jetzt sind es MP3s... und es hat eigentlich niemanden interessiert.
Ich habe gestern die Nachrichten gesehen, dort wurde gesagt, dass eine Sicherheitskopie von der eigenen CD erlaubt sind und auch die Erstellung von MP3.

:D Nur wenn die CD aus dem Internet heruntergeladen ist, gilt sie nicht als eigene CD und darf nicht kopiert werden... das sagten sie gestern auch dazu.

Du darfst auch dann nicht mal mehr eine private sicherung erstellen, wenn die cd z.b. durch drm oder ähnliches geschützt ist.
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Beitragvon Dizer » 23. Mär 2006, 11:11

caret hat geschrieben: Also irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung nicht (mehr). Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Natürlich werden da erst mal drakonische Strafen gefordert. Wenns dann um den entgültigen Beschluss geht schraubt man die Forderungen "auf Druck der Gegenseite" wieder runter und beide Seiten stehen zufrieden da, da sie ja einen guten Kompromiss gefunden haben. Das ist einfach nur Verhandlungstaktik.

Ausserdem trifft es der letzte Satz des Artikels haargenau:

In strafrechtlichen Verfahren bliebe es bei der Bestätigung des Falls der Bagatellklausel durch den Bundestag künftig nur noch den Staatsanwaltschaften überlassen, Verfahren gegen Tauschbörsen-Nutzer noch wegen Geringfügigkeit einzustellen. Diese sehen sich selbst aber bereits mit Anzeigen gegen Filesharer überschüttet und nach eigenen Angaben weitgehend lahm gelegt.


Am besten sollte noch wesentlich mehr geklagt werden. Wenn dann der erste Kinderschänderprozess in die Warteschleife geschickt wird, weil die Staatsanwaltschaft für die nächsten fünf Jahre die 100.000 Anzeigen gegen raubkopierende Schulkinder bearbeitet, dann wird man nur noch deutlicher erkennen können wie sehr eine Bagatellklausel gebraucht wird.
Die Alternative wäre ein knallhartes P2P "Strafgesetz" einzuführen, dass dann aufgrund der vielen "Straftaten" nicht durchgesetzt werden kann. Das würde dann ähnlich wie mit dem BtMG laufen, Hintenrum gibt es dann doch wieder eine Klausel wegen Geringfügigkeit.

Von der strafrechtlichen Seite sehe ich da auch nicht die eigentlichen Probleme, wesentlich schwieriger und auch für den Nutzer gefährlicher finde ich die zivilrechtliche Seite, wenn nämlich die Industrie mit Klagen auf Schadensersatz loslegt. Da bin ich mal gespannt.
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Beitragvon Subtuppel » 23. Mär 2006, 11:29

caret hat geschrieben: Also irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung nicht (mehr). Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Natürlich werden da erst mal drakonische Strafen gefordert. Wenns dann um den entgültigen Beschluss geht schraubt man die Forderungen "auf Druck der Gegenseite" wieder runter und beide Seiten stehen zufrieden da, da sie ja einen guten Kompromiss gefunden haben. Das ist einfach nur Verhandlungstaktik.

Ausserdem trifft es der letzte Satz des Artikels haargenau:

In strafrechtlichen Verfahren bliebe es bei der Bestätigung des Falls der Bagatellklausel durch den Bundestag künftig nur noch den Staatsanwaltschaften überlassen, Verfahren gegen Tauschbörsen-Nutzer noch wegen Geringfügigkeit einzustellen. Diese sehen sich selbst aber bereits mit Anzeigen gegen Filesharer überschüttet und nach eigenen Angaben weitgehend lahm gelegt.


Am besten sollte noch wesentlich mehr geklagt werden. Wenn dann der erste Kinderschänderprozess in die Warteschleife geschickt wird, weil die Staatsanwaltschaft für die nächsten fünf Jahre die 100.000 Anzeigen gegen raubkopierende Schulkinder bearbeitet, dann wird man nur noch deutlicher erkennen können wie sehr eine Bagatellklausel gebraucht wird.
Die Alternative wäre ein knallhartes P2P "Strafgesetz" einzuführen, dass dann aufgrund der vielen "Straftaten" nicht durchgesetzt werden kann. Das würde dann ähnlich wie mit dem BtMG laufen, Hintenrum gibt es dann doch wieder eine Klausel wegen Geringfügigkeit.

In Frankreich hat man das ganze (im übrigens aufgrund der gleichen eu-vorgabe) ein wenig anders gelöst, und zwei mit einem an Verkehrsrecht gemahndenen Bußgeldkatalog, der bei ich glaube knapp unter € 40,- anfängt und bis knapp unter € 4000,- reicht, um dahin zu kommen reicht dann aber noch nicht einmal erwischt werden, es sei denn, man hat gleich ne halbe industrieinfrastruktur zu hause und macht richtig umsatz, wenn ich das richtig verstanden habe....
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Beitragvon Wishmaster » 23. Mär 2006, 17:09

@Sub: Das stimmt, jedoch kann ich die CD zurückbringen, wenn mein CD Spieler sie nicht aufgrund des Kopierschutzes abspielt. Habe ich mir zumindest sagen lassen.
ich find das übelst goil vorallem das ganze nietenzeuchs
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Beitragvon caret » 23. Mär 2006, 18:16

<!--QuoteBegin-Dizer+--></div><table border='0' align='center' width='95%' cellpadding='3' cellspacing='1'><tr><td>Zitat (Dizer)</td></tr><tr><td id='QUOTE'><!--QuoteEBegin-->Von der strafrechtlichen Seite sehe ich da auch nicht die eigentlichen Probleme, wesentlich schwieriger und auch für den Nutzer gefährlicher finde ich die zivilrechtliche Seite, wenn nämlich die Industrie mit Klagen auf Schadensersatz loslegt. Da bin ich mal gespannt.[/quote]
Na ja, aber in dem verlinkten Artikel lautet die Forderung "'rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen' aus dem Internet als Straftat zu behandeln." Eine Straftat kann es aber nur nach Strafgesetz sein. Nach Zivilrecht wäre es ein Vergehen, eine Ordnungswidrigkeit oder wie das sonst noch heissen mag. Und die Forderung daraus auch für Privatpersonen einen Straftatbestand machen zu wollen ist ja der Unfug. Das hätte nämlich weitreichende Kosequenzen. Nicht zuletzt dass auf einmal ein Großteil der Bevölkerung einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis hätte. Dann würde einige Berufsstände wie Anwälte, Ärzte, Beamte mehr oder mider gleich aussterben. Die dürfen nämlich zur Ausübung ihres Berufes keine Vorstrafen haben.

<!--QuoteBegin-Subtuppel+--></div><table border='0' align='center' width='95%' cellpadding='3' cellspacing='1'><tr><td>Zitat (Subtuppel)</td></tr><tr><td id='QUOTE'><!--QuoteEBegin--> In Frankreich hat man das ganze (im übrigens aufgrund der gleichen eu-vorgabe) ein wenig anders gelöst, und zwei mit einem an Verkehrsrecht gemahndenen Bußgeldkatalog, der bei ich glaube knapp unter € 40,- anfängt und bis knapp unter € 4000,- reicht, um dahin zu kommen reicht dann aber noch nicht einmal erwischt werden, es sei denn, man hat gleich ne halbe industrieinfrastruktur zu hause und macht richtig umsatz, wenn ich das richtig verstanden habe....[/quote]
Ja, und das zeigt doch nur, dass das es hintenrum doch nur eine Bagatellklausel mit Kulturflatrate gibt. Genauso wie eben bei Ordnungwidrigkeiten im Strassenverkehr. Wer fährt den bitte genau nach Geschwindigkeitsvorgabe? Ich denke mal kaum jemand. Da wird innerorts eigentlich immer bis 70 kmh gefahren. Wird man erwischt kostet es etwas, aber das schmerzt nicht. Über 70 kmh wären aber Punkte und Führerscheinentzug fällig. Und das wollen die meisten dann doch nicht riskieren. LKW Fahrer oder andere Menschen die beruflich aufs Kraftfahrzeug angewiesen sind wissen genau um Bußgeldkataloge und kalkulieren damit. Sie erkaufen sich sozusagen mit einem gelegentlichen Bußgeld die Möglichkeit 70 kmh innerorts zu fahren. Analog: Wenn man für 40 EUR Bußgeld monatlich z.B. bis zu 100 Files aus dem P2P-Netz saugen kann, dann sind das 40ct pro Lied. Günstiger kann man die legal auch nicht bekommen. Die sind dann auch noch ohne DRM wobei die Wahrscheinlichkeit überhaut erwischt zu werden wahrscheinlich sowieso sehr gering ist. Im Grunde ist es also ein Kulturflatrate für 40 EUR / mtl.

Ne, ne, also ehrlich. Ich bleib dabei. Da wird extrem viel Wind gemacht um eine Sache die längst verloren ist.
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Beitragvon Dizer » 23. Mär 2006, 18:45

caret hat geschrieben: Na ja, aber in dem verlinkten Artikel lautet die Forderung "'rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen' aus dem Internet als Straftat zu behandeln." Eine Straftat kann es aber nur nach Strafgesetz sein. Nach Zivilrecht wäre es ein Vergehen, eine Ordnungswidrigkeit oder wie das sonst noch heissen mag. Und die Forderung daraus auch für Privatpersonen einen Straftatbestand machen zu wollen ist ja der Unfug. Das hätte nämlich weitreichende Kosequenzen. Nicht zuletzt dass auf einmal ein Großteil der Bevölkerung einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis hätte. Dann würde einige Berufsstände wie Anwälte, Ärzte, Beamte mehr oder mider gleich aussterben. Die dürfen nämlich zur Ausübung ihres Berufes keine Vorstrafen haben.

Du hast mich falsch verstanden:
a) Es ist def. nach dem neuen Gesetzesentwurf eine Straftat, wenn man z.B. über p2p filme, mp3 etc. bezieht. Die StA wird jedoch - alleine schon wegen der jetzigen Überlastung ihrerseits - nur "dicken Fischen" nachgehen, sprich solchen die "industriell" an die ganze er StA Sache herangehen.

B) Über den geplanten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Industrie über die IP-Daten an die Adressdaten der User heranzukommen wird der Industrie die Möglichkeit eingeräumt gegen solche User - auch den kleinen User der mal ab und an ein mp3 runterlädt - zivilrechtlich vorzugehen, z.B. Klagen auf Schadensersatz. Von dieser Möglichkeit wird die Industrie IMHO def. gebrauch machen und das dürfte einen dann wirklich eher treffen, da die Wahrscheinlichkeit zivilrechtlich belangt zu werden einfach um ein vielfaches höher ist.

Du musst die strafrechtlichen Aspekte von den zivilrechtlichen Aspekten strengt trennen und nur darum ging es mir mit dem Posting. Von der praktischen Relevanz wird nämlich die zivilrechtliche Seite wesentlich größere Auswirkungen haben als die strafrechtliche Seite.
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