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BeitragVerfasst: 30. Jul 2005, 12:44
von Grobi
Was man alles so findet :D

Die schrägsten Beamten-Vorschriften Deutschlands:


"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern."
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
...alles klar...


"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
...auch klar....


"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt."
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
...na hier wirds schon schwieriger....


"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden."
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)
...aber DAS? HÄÄÄ???...


"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente."
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
...schade eigentlich....höhöhö....


"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
...aha...


"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
...KREISCH!!!...


"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes."
(Bundesanstalt für Arbeit)
...ok, das erscheint mir logisch....


"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes."
(Deutsches Lebensmittelbuch)
...SOWAS GIBTS????...


"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."
(Bundessteuerblatt)
...Wer macht denn auch sowas?...


"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
...uijuijui...


"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen."
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
...meine Güte...


"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
(Deutsches Lebensmittelbuch)
...Ach komm?!...


"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden."
(Formular in Postgirodienst)
...ahja...


"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
...ich kann nicht mehr....

BeitragVerfasst: 30. Jul 2005, 13:42
von Dizer
traurig, aber leider wahr........ :lol: :lol: lachen kann man aber trotzdem sehr gut drüber.

BeitragVerfasst: 30. Jul 2005, 15:00
von skyglow
:lol: Ist ja cool. Typisch für das bürokratische Deutschland... :bonk:

BeitragVerfasst: 31. Jul 2005, 12:02
von Campy
:lol:

BeitragVerfasst: 31. Jul 2005, 13:05
von Semiramis
Ich denk' mal wieder an "Das Haus, das Verrückte macht" bei Asterix... :lol:

BeitragVerfasst: 31. Jul 2005, 13:14
von skyglow
Semiramis hat geschrieben: Ich denk' mal wieder an "Das Haus, das Verrückte macht" bei Asterix... :lol:

:lol: klasse!!!

Die spinnen, die Beamten! :lol:

BeitragVerfasst: 31. Jul 2005, 21:45
von lux et tenebrae
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
Nun ja, wer tot ist, kann definitiv nicht mehr arbeiten, da kann man nicht widersprechen. :lol:


"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
Typisch Deutschland. Da die Dienstreise ja beendet ist, dürfen die Angehörigen sehen, wie sie den Leichnam wieder zurückkriegen. Inklusive Ausfüllen von Anträgen, evtl. Ärger mit ausländ. Behörden und natürlich Überführungskosten. :motz: :kotz:

BeitragVerfasst: 31. Jul 2005, 22:11
von Wishmaster
:bonk:

BeitragVerfasst: 1. Aug 2005, 08:27
von Black_Cat
*kreisch* :lol:

BeitragVerfasst: 1. Aug 2005, 15:24
von Semiramis
Hab noch einen, aus einer Marine-Verordnung:
"Bei einer Wasserhöhe von mehr als 1,50 m hat der Soldat mit Schwimmbewegungen einzusetzen."

BeitragVerfasst: 1. Aug 2005, 15:46
von lesse
also das mit dem wertsack fand ichi am besten :D

BeitragVerfasst: 1. Aug 2005, 17:21
von lux et tenebrae
Semiramis hat geschrieben: Hab noch einen, aus einer Marine-Verordnung:
"Bei einer Wasserhöhe von mehr als 1,50 m hat der Soldat mit Schwimmbewegungen einzusetzen."

Je nach Gepäck und Ausrüstung eher zwecklos. :D

BeitragVerfasst: 1. Aug 2005, 20:19
von skyglow
lux et tenebrae hat geschrieben:
Semiramis hat geschrieben: Hab noch einen, aus einer Marine-Verordnung:
"Bei einer Wasserhöhe von mehr als 1,50 m hat der Soldat mit Schwimmbewegungen einzusetzen."

Je nach Gepäck und Ausrüstung eher zwecklos. :D

Diese Vorschrift gilt allgemein für den deutschen Soldaten!

Und wenn man seine Ausrüstung dann auf seine Isomatte legt, dann geht man auch nicht unter...

...es sei denn der See-/Wellengang ist zu stark! B)

BeitragVerfasst: 1. Aug 2005, 20:37
von Dizer
skyglow hat geschrieben:
lux et tenebrae hat geschrieben:
Semiramis hat geschrieben: Hab noch einen, aus einer Marine-Verordnung:
"Bei einer Wasserhöhe von mehr als 1,50 m hat der Soldat mit Schwimmbewegungen einzusetzen."

Je nach Gepäck und Ausrüstung eher zwecklos. :D

Diese Vorschrift gilt allgemein für den deutschen Soldaten!

Und wenn man seine Ausrüstung dann auf seine Isomatte legt, dann geht man auch nicht unter...

...es sei denn der See-/Wellengang ist zu stark! B)

Ah so....schon ausprobiert?

BeitragVerfasst: 1. Aug 2005, 21:35
von skyglow
Nur halb, bei mir war damals das Wasser so ca. 110 cm hoch und wir mußten nur einmal unter einem Seil her (20 - 30 cm über dem Wasser gespannt). Da konnten wir aber unsere Ausrüstung an Kameraden abgeben.

Aber dies wurde uns damals so beigebracht und ich mußt es zum Glück nie in die Tat umsetzen, puh!