Caret: Zigaretten haben nichts mit dem Lebensmittelrecht zu tun. Das ist kein einschlägiges Recht! Für die hat NKV noch nie gegolten!
Der Begriff "Leicht" bei Lebensmitteln fiel und fällt sehr wohl unter die NKV. Frag mal Leute die sich damit auskennen, wenn du mir nicht traust. Mag sein, dass man das bei einigen Multis lockerer gesehen hat, aber für den normalen Lebensmittelhersteller galt das sehr wohl.
Ich finde es ziemlich arrogant, dass du hier mit Halbwissen um dich ballerst. Ich maße mir auch nicht an über Dinge zu reden die ich mir gerade bei "Wikipedia" angelesen habe.