Mal wieder P2P

Beitragvon ketzer » 23. Mär 2006, 19:04

Das machen sie doch, soweit ich weiß, jetzt schon, daß sie, nach erfolgreichem In- rfahrungbringen der IP, eine Strafzeige stellen um über die Akteneinsicht als Nebenkläger an die Anschriften für einen Zivilprozess zu kommen.

Man möge mir vergeben wenn ich die juristischen Termini nicht so ganz richtig eingesetzt habe. :blink: Bin halt kein Fachmann.
Ich weiß, guter Geschmack macht sehr einsam.
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Beitragvon caret » 23. Mär 2006, 20:52

Dizer hat geschrieben:a) Es ist def. nach dem neuen Gesetzesentwurf eine Straftat, wenn man z.B. über p2p filme, mp3 etc. bezieht. Die StA wird jedoch - alleine schon wegen der jetzigen Überlastung ihrerseits - nur "dicken Fischen" nachgehen, sprich solchen die "industriell" an die ganze er StA Sache herangehen.


Hab mich wohl im letzten Posting etwas unverständlich ausgedrückt. Mir ist schon klar, dass die auf einen Straftatbestand nach Strafgesetz auch für Privatpersonen rauswollen. Das führt aber eben zu der gleichen Handhabe wie beim BtmG und den Kiffern, d.h. in der Praxis gibt es im Grunde genommen eine Bagatellklausel.

Dizer hat geschrieben:B) Über den geplanten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Industrie über die IP-Daten an die Adressdaten der User heranzukommen wird der Industrie die Möglichkeit eingeräumt gegen solche User - auch den kleinen User der mal ab und an ein mp3 runterlädt - zivilrechtlich vorzugehen, z.B. Klagen auf Schadensersatz. Von dieser Möglichkeit wird die Industrie IMHO def. gebrauch machen und das dürfte einen dann wirklich eher treffen, da die Wahrscheinlichkeit zivilrechtlich belangt zu werden einfach um ein vielfaches höher ist.

Du musst die strafrechtlichen Aspekte von den zivilrechtlichen Aspekten strengt trennen  und nur darum ging es mir mit dem Posting. Von der praktischen Relevanz wird nämlich die zivilrechtliche Seite wesentlich größere Auswirkungen haben als die strafrechtliche Seite.


Die Termini sind mir durchaus geläufig. Wir hatten uns wohl nur Missverstanden, da du von zivilrechtlicher Seite her argumentierst und ich von strafrechtlicher. Strafrechtlich kann sich kaum was tun und zivilrechtlich stimme ich dir insoweit zu, dass da "größere Auswirkungen" zu sehen sein könnten, falls die Vorlage den mal wirklich Gesetz wird. Allein die Frage bleibt ob das auch irgendwelche Folgen haben wird. Denn bisher steigt die Zahl der P2P-Nutzer stetig an. Egal welche Gesetzeslage oder welches Land. Mal eben mehrere hunderttausend Zivilprozesse zu führen ist selbst für die großen Konzerne nicht so einfach möglich, Selbst wenn es Musterprozesse gibt. Es kann also auch da nur darauf hinauslaufen, dass erst ab einer bestimmten Schwere des Falls prozessiert wird. Pauschal bestrafen lässt sich nur über Bußgelder, die aber, wie bereits erwähnt, nichts andeeres als eine bezahlte Kulturflatrate darstellen.

Vielleicht mal ein ganz anderer Denkansatz: Für Softwarepiraterie gibt es seit Jahren noch wesentlich strengere Gesetze. Das hat zu keinem Zeitpunkt zu einem Rückgang des Kopiervolumens geführt. Anderes Beispiel: Warez-Seiten bewegen sich komplett in der Illegalität. Selbst derer kann nicht Einhalt geboten werden.
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