Es gibt ein aktuelles Urteil zum Thema E-Zigarette:
"Kölner Gericht: E-Zigaretten in NRW-Gaststätten nicht verboten"
http://www.welt.de/newsticker/news2/art ... boten.html
Das bestätigt meine bisherige Rechtsauffassung, dass E-Zigaretten nicht vom Nichtraucherschutzgesetz erfasst werden! Deswegen habe ich bei meinen eigenen Veranstaltungen das "Dampfen" immer überall gestattet - inklusive entsprechende Anweisungen an die Ordner!
Denn im Nichtraucherschutzgesetz ist ausschließlich die Rede vom "Rauchen" und es gibt eine juristische Definition des Rauchens, nämlich "als bewusstes Einatmen von Rauch verbrennender Pflanzenteile". Bei E-Zigaretten verbrennt nix und es sind keine Pflanzenteile dabei, also ist es kein Rauchen!
Ein Wirt kann natürlich immer noch über das Hausrecht die Nutzung von E-Zigaretten in seinen Räumen verbieten - wenn er denn will!
Hier noch ein etwas ausführlicherer Bericht:
http://www.ksta.de/koeln/-koelner-gastw ... 43490.html