<a href='http://www.heise.de/newsticker/meldung/78908' target='_blank'>Geldautomat umprogrammiert: Vierfache Auszahlung</a>
Ich liebe das Internet: Einer der ersten Leserkommentrare ist ein Link auf das Handbuch.
Was im Artikel zwar nicht so deutlich erwähnt wird, aber das ganze besonders prekär macht: Die Sicherheitskonsole ist über das normale Benutzerbedienfeld erreichbar und programmierbar. Dafür braucht man nur das Administrations-Passwort, welches von den meisten Betreibern auf dem Default-Wert "000000" stehen gelassen wird/wurde.
Frage mich ja ob so ein "Hack" überhaupt strafbar ist. Bei der Bundeswehr heisst so etwas ja "Anstiftung zum Diebstahl" (wenn man z.B. seinen Spind nicht abschlossen hat).
Machmal fragt man sich wirklich wie dämlich Hersteller (hier: Automatenhersteller und Softwarentwickler) sowie die Kunden (hier: Automatenbetreiber) sein können.