Nur mal so nebenbei möchte ich dazu mal mein Statement zu dem Thema abgeben:
Als Sohn eines Discothekenbesitzers kann ich nur sagen das diese sogenannten Vollmachten so ziemlich "nichtig" sind.
Diese Vollmachten gibt es schon seit Jahren und diese werden , sowohl von der gesetzlichen Seite als auch von den Discothekenbetreibern ziemlich krititsch behandelt.
Von der gesetzlichen Seite aus ist es nämlich so das ein noch nicht 18 Jähriger / Jährige nach 24 Uhr auch trotz dieser Vollmacht sich nicht in öffentlichen Discotheken aufhalten darf!
Auch wenn die Eltern das angeblich schön unterschrieben haben ist es gesetzlich nicht erlaubt weil wenn was passiert dann bringt einem diese Vollmacht auch nix! (Höchstens den Eltern als Haftbarer Teil ne Menge Ärger und Komplikationen!)
Desweiteren kann jeder/jede die Unterschrift der Eltern fälschen und auch wenn dort ne Nummer angegeben ist wird bei einer evtl. Polizeikontrolle kein Beamter bei der Nummer anrufen, denn das ist einerseits zuviel Aufwand für diese Leute und man könnte ja auch eine fingierte Nummer (die dann direkt zur Schwester , Bruder , Kumpel etc.pp führt) angegeben haben wo man sich dort für die Eltern ausgibt!
(Eher würden die dann mit der nicht 18 Jährigen Person zu der auf dem Schreiben angegebenen Adresse hinfahren und die Eltern
könnten trotz dieser Vollmacht haftbar gemacht werden!
Von der Betreiber Seite aus setzt sich bei dieser, bis heute nicht geklärten Sache jeder Besitzer in die Nesseln und die fürchten sowieso nur das man eine Strafanzeige , Bußgeld etc. bekommt.
Der Betreiber kann diese Vollmachten nicht akzeptieren und die meisten berufen sich auch auf das Discotheken Betreiber Gesetz wo diese "Vollmachten" als nicht "sicher" gelten und "rechtlich nicht eindeutig geklärt sind".
Aufgrund dessen kann ein Discothekenbetreiber einer noch nicht volljährigen Person den Zutritt untersagen!
Bei einer Person die eh noch keine 16 Jahre ist haben diese Vollmachten eh keine Gewichtung und sind erst recht nichtig denn unter 16 ist es (gesetzlich) eh Tabu!
Nachzulesen ist dies im Discotheken Betreiber Gesetz welches alle rechtlichen Grundlagen zum Betreiben einer Discothek oder öffentlichen Veranstaltungen auflistet und die jeder Discothekenbesitzer der seinen Laden liebt und weiter damit Kohle machen will eh hat!
Doch ich muß gestehen: 1992 habe ich auch meinen Perso gefälscht und bin in jede Disse gekommen und hatte sogar einen eigenen Videothekenausweiß!
Es war damals schon alles möglich und heute erst recht ....
Man darf sich nur nicht erwischen lassen und muß es "gut" machen
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